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Die Angaben zur Dosierung unserer homöopathischen Komplexarzneimittel in der Packungsbeilage haben sich vor einigen Jahren wesentlich geändert.
Anstelle der früheren Angaben ist nun "1-3 mal 5 Tropfen" (bei chronischen Verlaufsformen) bzw. "höchstens 6 mal 5 Tropfen" (in akuten Fällen) zu lesen.
Was ist der Grund hierfür?
Die Dosierungsänderung beruht nicht auf neuen Erkenntnissen von unserer Seite, sondern musste auf behördliche Anweisung hin erfolgen:
Im Zusammenhang mit der Arzneimittelzulassung hat die zuständige Behörde für homöopathische Arzneimittel pauschal neue Dosierungsangaben in der Packungsbeilage festgelegt. Dabei wird leider nicht mehr zwischen sog. "Komplexmitteln" (d.h. Präparate mit mehreren Bestandteilen) und "Einzelmitteln" unterschieden.
Diese undifferenzierte Dosierungsvorschrift hat zu deutlicher Kritik und zu Protesten von Seiten der Verordner und der betroffenen pharmazeutischen Unternehmer geführt, da die neue Regelung nach deren Ansicht den jahrzehntelange Erfahrungen widerspricht.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte stellte deshalb inzwischen klar, dass es sich bei den genannten Angaben um "allgemeine Dosierungsempfehlungen", insbesondere für die Selbstmedikation, und nicht um verbindliche Dosierungsanleitungen für den therapeutischen Einzelfall handelt. Durch die Formulierung „Soweit nicht anders verordnet" bleibe die therapeutische Freiheit des erfahrenen Homöopathen weiterhin unberührt. Damit wird unmissverständlich ausgedrückt, dass auch abweichende - z.B. höhere - Dosierungen gewählt werden können.
Wie werden Komplexarzneimittel dosiert?
Die Komplexhomöopathie setzt im Gegensatz zur klassischen (Einzelmittel-)Homöopathie Mischungen aus mehreren Inhaltsstoffen ein. In der Regel werden dabei Tiefpotenzen (z.B. bis D12) oder Urtinkturen kombiniert. Die Einzelmittelhomöopathie hingegen verwendet nur einzelne Stoffe, die aber meist deutlich höher potenziert sind.
Vor diesem Hintergrund ist es plausibel, dass sich beide Therapieformen auch in der Dosierung unterscheiden müssen.
Eine Auswertung der seit Jahrzehnten gebräuchlichen Dosierung homöopathischer Tropfen gemäß Rote Liste 1993 zeigt:
Dieses Ergebnis steht im Einklang mit der Dosierung, die wir seit jeher für unsere homöopathischen Präparate empfehlen.
Daher sei noch einmal zum Ausdruck gebracht, dass es sich bei den Angaben zur Dosierung unserer homöopathischen Komplexarzneimittel in der Packungsbeilage um allgemeine behördliche Dosierungsempfehlungen handelt, von denen im Einzelfall aufgrund von Praxiserfahrungen durchaus abgewichen werden kann.
Die jahrzehntelange Anwendung unseren Präparaten in der Praxis zeigt sehr gute Erfahrungen bei einer Dosierung von